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Lärm durch Neueinzüge über 4 Monate

Gefragt am 29.09.2009
16:05 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3830

 

Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich wohne in einem 9 Parteienhaus EG Mitte. Seit dem 20.Mai sind in den drei Wohnungen zu meiner rechten Seite nacheinander 2 neue Mieter und eine Eigentümerin nacheinander eingezogen. Das man für Renovierungsarbeiten einige Zeit Krach, Bohren und Hammerlärm einstecken muss ist ja klar. Nur geht das auf der rechten Seite neben mir jetzt seit 4 Monaten ohne Pause. Manchmal wurde auch an Wochenenden renoviert. Mit allergrößtem Verständnis habe ich viel geschluckt. Jedoch wird es mir jetzt nach 4 Monaten, da immer noch Bohr- oder Hammerarbeiten anfallen zuviel und meine Reizgrenze ist auf Null. Erschwerend kommt noch dazu, dass ich als Flugbegleiterin im Schichtdienst arbeite und duch die Langstrecken mit Zeitverschiebung auch als zahlende Mieterin ein Recht darauf habe, dass mal langsam jeder zum Ende kommt und Ruhe einkehrt. Es kann doch wohl nicht sein, dass ein Neueinzug bis zu 8 oder gar 10 Wochen Zeit zum Renovieren braucht?? Wie lange muß man so etwas eigentlich ertragen? Meinem Vermieter habe ich meinem Unmut schon Luft gemacht.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.09.2009
16:05 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 29.09.2009
16:13 Uhr

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Beantwortet am 29.09.2009 16:13 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3830

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Grundsätzlich regelt die Hausordnung, dass in der Zeit von 22 Uhr abends bis 7 Uhr morgens sowie teilweise am Wochenende Ruhe zu halten ist. In dieser Zeit darf dann auch nicht ruhestörend renoviert werden.

Wenn sich die genannten Störungen in der Zeit von 7 Uhr morgens bis 22 Uhr abends abspielen, sind diese teilweise hinzunehmen. Allerdings sind auch hier Grenzen gesetzt.

Insbesondere sind starke Beeinträchtigungen durch einen unüblich hohen Geräusch- und Lärmpegel nicht zu akzeptieren.

Sie können hier den Vermieter von diesem Mangel in Kenntnis setzen und den Vermieter auffordern, den Mangel zu beseitigen ...



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