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Kündigungsfristen

Gefragt am 26.09.2009
10:12 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4710 | Bewertung 5/5

 

Guten Tag! Wir haben eine vermietete Wohnung in der Zwangsversteigerung gekauft. Das Mietverhältnis ist 17 Jahre alt. Laut Mietvertrag sind die Kündigungsfristen für beide Seiten nach 5jähriger Mietdauer 6 Monate, nach 8 jähriger Mietdauer 9 Monate und nach 10jähriger Mietdauer 12 Monate zum Monatsende.
Ist dies noch gültig? Ich habe gehört, dass die höchste Kündigungsfrist von Vermieterseite per Gesetz nur noch 9 Monate sind,und für Mieter generell nur 3 Monate. Was ist für uns relevant? Die Kündigungszeiten des Mietvertags oder die gesetzliche Regelung?
Danke für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.09.2009
10:12 Uhr
 Michael Vogt Michael Vogt Beantwortet am 26.09.2009
11:14 Uhr

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Beantwortet am 26.09.2009 11:14 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4710 | Bewertung 5/5

Antwort von Michael Vogt (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Die durch die Parteien eines Mietverhältnisses über Wohnraum einzuhaltenden Kündigungsfristen ergeben sich grundsätzlich aus § 573c BGB, den ich zu Ihrer Information wie folgt zitieren darf:

§ 573c
Fristen der ordentlichen Kündigung
(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate ...



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