Muß ich Mehrkosten bezahlen ? | frag-einen.com
RechtsanwaltVertragsrecht13. September 2011

Muß ich Mehrkosten bezahlen ?

Muß ich die Mehrkosten der Pos. 3 und Pos 5 der Rechnung 0232011131a gegenüber der Auftragsbestätigung bezahlen ? Meine Meinung: (mail vom8.8.2011) Sehr geehrte Frau Otto, vielen Dank für Ihre Rechnungskorrektur zur Rechnung Nr. 0232011131a vom 1.8.2011. Bis auf die Positionen 3 und 5 akzeptiere ich diese Rechnung. Nochmal meine präzisierten Einwände: - zu Pos 003 Montagesystem Diese Position haben wir in der Auftragsbestätigung (AB) einvernehmlich auf das System ZEBRA in Verbindung mit Blechziegeln geändert. Die Adapterwinkel und Rasterkeile gehören eindeutig zum Montagesystem. Zum Zeitpunkt der AB war bei sorgfältiger Prüfung des Montagesystems klar, dass die Lehmann Blechziegel mit horizontalen Dachhaken nur mittels Adapterwinkel an die vertikale Modulschiene passen. Ohne die Adapterwinkel kann die Modulschiene überhaupt nicht an die Lehmann Dachhaken (auch nicht bei einem ideal ebenem Dach) befestigt werden. Von einem kompetenten PV-Montageunternehmen kann man annehmen, daß es diese Prüfung durchführt und im bestätigten Preis einkalkuliert. Diese Kosten sind also nicht 'trotz sorgsamer, fachmännischer Montageprüfung im Vorfeld' oder durch nachträgliche Erkenntnisse zur Situation vor Ort entstanden. Deshalb werde ich für diese Position nur die 1296€ laut Auftragsbestätigung bezahlen. - zu Pos 005 Montage die Beschreibung laut Auftragsbestätigung umfasst die 'Montage der Unterkonstruktion, Montage und Verkabelung der Solarmodule und Wechselrichter.' darin ist m.E. Abdecken/Eindecken der Ziegel beider Ortgänge enthalten. Zum Zeitpunkt der AB waren diese Tätigkeiten bei genauer Betrachtung der Situation in Verbindung mit der angebotenen Belegung absehbar. Ihr erster Monteur hat beim Ausmessen des Daches bereits von erhöhtem Montage-Aufwand wegen der durch die geplante Belegung nötige Nutzung der Ortgangsparren (schneiden der Ortgangziegel) gesprochen. Es war also auch bei Pos. 5 bei sorgsamer, fachmännischer Montageprüfung im Vorfeld zum Zeitpunkt der AB vorhersehbar, dass die Ortgangsparren verwendet und dazu ab-/ein-gedeckt werden müssen. Natürlich habe ich in der Diskussion um technische Möglichkeiten darauf hingewiesen dass die Ortgangsparren als Ankerpunkte für die äusseren Dachhaken zu verwenden sind, jedoch habe ich nicht versprochen Mehrkosten zu übernehmen. Es handelt sich ja nach wie vor um die Montage der angebotenen Dachbelegung eines Daches das vor der AB von Ihrer Firma 3 mal in Augenschein genommen wurde und auf dessen Probleme (Biberschwanz, Aufdachdämmung, 1.2m Sparrenabstand) ich wiederholt hingewiesen habe. Ich werde für diese Position nur die 1458€ laut Auftragsbestätigung bezahlen.
S
Steffan Schwerin
· Jena
12. Oktober 2009
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in), die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt: Ich bin nicht sicher, ob der Sachverhalt vollständig vorgetragen wurde. Leider liegt mir auch die Rechnun...
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