Kündigungsfrist des Vermieters bei Altmietvertrag
Gefragt am 07.09.201011:40 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5055
Altmietvertrag von 1983. Den Mietern soll (wegen Eigenbedarfs) von mir als Vermieterin gekündigt werden, weil wir umbauen und selbst einziehen wollen. Im Formular-Mietvertrag steht: Das Mietverhältnis beginn mit dem 01.01.1983. Es kann von jedem Teil spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den letzten Tag des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden. Achtung: Jetzt folgt der weitere vorgedruckte Satz, der aber damals (ohne dass ich den Grund kenne) mit Kugelschreiber d u r c h g e s t r i c h e n wurde. Wie lang ist meine Kündigungsfrist als Vermieterin?
11:40 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Mietrecht)
Sehr geehrte Fragestellerin,
auf die Altverträge wäre nach Art 229 § 3 III EGBGB das bis zum 01.09.2001 geltende Mietrecht anzuwenden, wenn die Kündigung bis zum 31.08.2006 erfolgt wäre.
Da die Kündigung erst jetzt nach Ablauf der Übergangsfrist erfolgt, richtet sich die Kündigungsfrist nach dem neuen Mietrecht ...
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