Kündigung wegen Eigenbedarf-Räumungsfrist
Gefragt am 08.10.200915:57 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6256
Sehr geehrte Rechtsanwälte!
Meinem Sohn (25) und mir (45) und meinen zwei Hunden, wurde nach 4,5 Jahren Mietdauer, unserere angemietete Wohnung, wegen Eigenbedarf gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, zum 31.10.09. Wir haben jetzt eine neue Wohnung gefunden,(in der auch Hunde erlaubt sind!), in die wir aber erst zum 1.10.2010 einziehen können.
Jetzt hat mir mein Vermieter mit Räumungsklage und Übernahme der Kosten des Vermitersohnes (der in die jetzige Wohnung einziehen will)für die Einlagerung dessen Möbel und Hotelunterbringung für die 2 Monate gedroht! Meine Frage: Kann er gegen mich Kosten geltend machen? Und ich habe von einer Räumungsfrist gelesen, die einem als Mieter zusteht, wenn man im Rahmen der Kündigungsfrist keine neue Wohnung findet. Gibt es diese automatisch, oder muß sie beantragt werden?
15:57 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Mietrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Grundsätzlich sind Sie gehalten aus der Wohnung auszuziehen, wenn die Kündigung wirksam ist. Da hier der Sohn vom Vermieter einzieht und die 3-Monatsfrist eingehalten wurde, spricht erstmal nichts gegen die Unwirksamkeit der Kündigung.
Wenn Sie hier eine neue Wohnung erst ab dem 01.10.2010 beziehen wollen, muss der Vermieter nicht dulden, dass Sie noch ein weiteres Jahr in der Wohnung bleiben wollen.
Insoweit hat der Vermieter nicht zu Unrecht mit der Klage und dem Schadensersatz gedroht.
Allerdings besteht hier zum einen die Möglichkeit sich mit dem Vermieter einvernehmlich zu einigen um die Zeit bis eine neue Wohnung bezogen werden kann zu überbrücken ...
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