Kündigung wegen Eigenbedarf
Gefragt am 14.05.201111:11 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4126
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgendes Problem:
Wir, Familie mit 1 Kind, wohnen in einer 60qm großen Dachgeschosswohnung.
Das Haus (2 Geschosse)gehört dem Großonkel meines Mannes, der die untere Etage bewohnt.
Er ist 82 Jahre alt und leicht pflegebedürftig. Einen Teil der Pflege übernehmen wir, sowie alle Gartenarbeiten.
Die 2. Etage ist seit 20 Jahren an ein Ehepaar vermietet, welche nur im Winter( Oktober bis März )die Wohnung nutzen.
Wir würden gerne diese Wohnung mitdazu anmieten, da uns der Platz nicht mehr langt u. wir ein weiteres Kind planen.Wir sollen das Haus auch später erben.
Unser Onkel würde Ihnen wegen Eigenbedarf kündigen wollen, ist das rechtlich korrekt?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
11:11 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Mietrecht)
Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Gemäß § 573 Absatz 2 Nr.2 BGB kann ein Vermieter kündigen, wenn er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Da der Vermieter Großonkel Ihres Mannes ist, liegt eine Verwandtschaft vor. Hinzu kommen noch die engen persönlichen und sozialen Bindungen aufgrund der tatkräftigen Unterstützung (Pflege, Gartenarbeit), so dass Ihr Mann als Familienangehöriger einzustufen ist ...
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