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Kündigung Langzeitmietvertrag

Gefragt am 03.08.2009
19:13 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4639

 

Guten Abend,

mein Mann und ich haben 1992 einen Langzeitmietvertrag bis 08/2013 abgeschlossen. Wir stehen beide als Mieter in der Pflicht.
Mein Mann ist zum 30.10.2008 verstorben. Da ich alleine die hohe Miete nicht mehr lange leisten kann, habe ich den Mietvertrag zum 30.10.2009 (Dreimonatsfrist) gekündigt und mich dabei auf ein Sonderkündigungsrecht (Tod einer der beiden Mieter) berufen.
Der Vermieter erkennt die Kündigung nicht an und beharrt auf Erfüllung des Mietvertrags bis 2013.

Mit freundlichem Gruß
Birgit Brandenburg

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.08.2009
19:13 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 03.08.2009
19:50 Uhr

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Beantwortet am 03.08.2009 19:50 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4639

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Mietrecht)

Sehr verehrte Fragestellerin,

zunächst ist die Vorschrift des § 580 BGB, der bei Tod des Mieters ein Sonderkündigungsrecht einräumt, im Mietvertrag grundsätzlich abdingbar, kann daher auch ausgeschlossen werden ...



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