Kündigung Garagen durch Vermieter
Gefragt am 28.11.200909:35 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6985
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wohnen seit 1988 in einer Mietwohnung. In einem Innenhof auf dem Wohngelände befanden sich Garagen, die jedoch zum Zeitpunkt der Anmietung der Wohnung alle belegt waren.
Im Jahr 1990 haben wir dann mit separatem Mietvertrag die erste Garage angemietet und 2004 die zweite Garage.
Sämtliche Mietzahlungen erfolgten pünktlich.
Nun hatte unser Haus seit einiger Zeit einen erheblichen Leerstand, nun werden diese Etagen renoviert, sind also wohl vermietet.
Heute erhalten wir vom Vermieter ohne Angaben von Gründen die Kündigungen für beide Garagen. Wir gehen davon aus, dass sich beide Garagen aufgrund der Neuvermietung der Etagen, für ihn lukrativer weitervermieten lassen.
Ist die Kündigung der Garagen rechtsmäßig? Wie verhalten wir uns ?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Freundliche Grüße
Andrea Halberstadt
09:35 Uhr
Antwort von Michael Vogt (Frage zu Mietrecht)
Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Bei so genannten „trennbar vermieteten Sachen“ richtet sich die Frage, welche Vorschriften hinsichtlich Form, Frist und Inhalt auf die Kündigung des Vertrags Anwendung finden, allein nach der jeweils gekündigten Sache.
Trennbar vermietete Sachen liegen nach der Rechtssprechung insbesondere im Fall der getrennten Vermietung von Wohnraum und Garage vor.
Dementsprechend finden in Ihrem Fall leider nicht die Vorschriften hinsichtlich der Wohnraumkündigung Anwendung, die insbesondere vorausgesetzt hätten, dass der Vermieter für die Kündigung einen wichtigen Grund hat ...
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