Kündigung des Mietvertrages
Gefragt am 07.09.200920:45 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3642
Guten Abend Frau RAtin
guten Abend Herr RA,
einen im Juli 2007 unterzeichneten Mietvertrag möchten wir Ende September 2009 kündigen, da wir die Eigentumswohnung verkaufen wollen (der Käufer möchte die Wohnung nach Kaufabwicklung selbst nutzen).
Es ist kein Zeitmietvetrag. keine besonderen Klauseln.
Wir gehen davon aus, dass eine 3-monatige Kündigungsfrist ordentlich und rechtens ist?
Wie ist die hieb- und stichfeste Formulierung einer solchen Kündigung?
Da wir durch unseren ersten Mieter (€ 13.000,-- Mietrückstand, Gerichtsgebühren und Reparatur div. Schäden sowie Zwangsräumungskosten etc.hatten) "gebrandte Kinder" sind möchten wir in diesem Fall keine Fehler machen.
Für eine rechtlich abgesicherte Formulierung im Voraus dankend verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen aus dem sommerlichen Norden
InGo
PS Sollten die €50,-- nicht ausreichend sein, werden Sie mir sicherlich eine Info zukommen lassen
20:45 Uhr
Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Mietrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne kann ich Ihnen ein Kündigungsschreiben formulieren.
aber beachten Sie:
Sie können nur nach Maßgabe des § 573 BGB ordentlich kündigen. Absatz 2 der Norm gibt die Gründe, nach denen eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses möglich ist, an. Danach können Sie nur dann kündigen, wenn
1 ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 24 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht" Jetzt eigene Frage stellen!