RechtsanwaltVertragsrecht9. September 2010
Autokauf, gesetzliche Gewährleistung
Guten Tag,
Meine Frage bezieht sich auf Kaufverträge für gebrauchte Fahrzeuge.
Ich habe ein gebrauchtes Fahrzeug bei einem Autohändler gekauft,
leider traten einige Tage später erhebliche Mängel auf.
Im Kaufvertrag steht wörtlich:
Besondere Vereinbarungen:
1) gekauft wie gesehen und geprüft nach mehrfacher
Besondere Zusicherungen:
2) Reparatur, ohne Garantie
Ist der Kaufvertrag rechtskräftig ? oder müß der Händler die gesetzliche Gewährleistung trotz seiner besonderen Bedingungen einhalten.
Dies seht nicht im Kaufvertrag:
Das Fahrzeug wurde nicht als Bastler, Ersatzteillager, Export oder auch an Gewerbetreibene verkauft.
Bitte entehmen Sie die Fakten aus den beigefügten Dokumenten.
Anbei: Angebot des Händlers, mein Anschreiben an den Händler,
Mit freundlichen Grüßen
M
Michael Vogt
· Reutlingen
24. August 2009
Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Ist die gekaufte Sache mangelhaft, so kann der Käufer nach § 437 BGB
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