Kündigungsfrist
Gefragt am 13.12.201109:01 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3979
Hallo,
wir haben gestern den 12.12.2011 unsere Wohnung kündigen
wollen.In unserem Mietvertrag steht:Es kann von jedem Teil
spätestens am 3.Werktag eines Kalendermonates für den
letzten Tag des übernächsten Kalendermonates gekündigt
werden.Wir dachten,das wäre der 1.03.Unser Vermieter sagt
nun wir müssten den März auch noch bezahlen.Welches Datum
stimmt nun?Danke für die Antwort!
Mit freundlichem Gruß
09:01 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Mietrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Ihr Vermieter hat leider Recht. Die Regelung in Ihrem Mietvertrag, die der gesetzlichen Regelung in § 573c BGB entspricht, sieht eine (knapp) dreimonatige Kündigungsfrist vor. Eine Kündigung zum Termin Ende Februar (=Ablauf des übernächsten Monats) wäre nur möglich gewesen, wenn Sie innerhalb der ersten drei Werktage des Dezembers gekündigt hätten ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 18 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht" Jetzt eigene Frage stellen!