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Kündigungsfrist

Gefragt am 13.12.2011
09:01 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3979

 

Hallo,
wir haben gestern den 12.12.2011 unsere Wohnung kündigen
wollen.In unserem Mietvertrag steht:Es kann von jedem Teil
spätestens am 3.Werktag eines Kalendermonates für den
letzten Tag des übernächsten Kalendermonates gekündigt
werden.Wir dachten,das wäre der 1.03.Unser Vermieter sagt
nun wir müssten den März auch noch bezahlen.Welches Datum
stimmt nun?Danke für die Antwort!
Mit freundlichem Gruß

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 13.12.2011
09:01 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 13.12.2011
09:56 Uhr

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Beantwortet am 13.12.2011 09:56 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3979

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Ihr Vermieter hat leider Recht. Die Regelung in Ihrem Mietvertrag, die der gesetzlichen Regelung in § 573c BGB entspricht, sieht eine (knapp) dreimonatige Kündigungsfrist vor. Eine Kündigung zum Termin Ende Februar (=Ablauf des übernächsten Monats) wäre nur möglich gewesen, wenn Sie innerhalb der ersten drei Werktage des Dezembers gekündigt hätten ...



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