Kündigung
Gefragt am 14.09.200915:22 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4071
Guten Tag,ich bin im April 1988 geschieden worden.Lt.Scheidungsurteil bin ich im Herbst 1980 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen.Habe aber jetzt festgestellt das ich immer noch im Mietvertrag eingebunden bin.Alle Mieten oder anderenSchriftverkehr sind über das Konto meiner geschiedenen Frau erfolgt.Habe auch sonst keinen Kontakt mit dem Eigentümer.Ich weiß aber Aufgrund einer Heizkostenabrechnung die mir meine gesch. Frau zur Verfügung stellte das die Briefe scheinbar immer an Reinhard und Elke gingen. Habe diese aber nie direkt erhalten.Wie komme ich aus diesem Mietvertrag raus, wenn meine geschiedene Frau das nicht möchte.Der gemeinsame Mietvertrag besteht seit 1974.
Mit freundlichen Grüßen
15:22 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Mietrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:
Wie Sie richtig erkennen, ist das Problem, dass Sie beide den Mietvertrag unterschrieben haben und somit als Gesamtschuldner, insbesondere in Bezug auf die Mietzahlungen zu bewerten sind.
Oft ist in Mietverträgen solcher Art vereinbart, dass in bestimmten Situationen, etwa bei Scheidung, etc. die Kündigung (unter Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist natürlich) auch durch einen der Mitmieter erfolgen kann.
Ich gehe davon aus, dass in Ihrem Mietvertrag eine solche Klausel nicht vorhanden ist ...
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