Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"

Kündigung

Gefragt am 14.09.2009
15:22 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3920

 

Guten Tag,ich bin im April 1988 geschieden worden.Lt.Scheidungsurteil bin ich im Herbst 1980 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen.Habe aber jetzt festgestellt das ich immer noch im Mietvertrag eingebunden bin.Alle Mieten oder anderenSchriftverkehr sind über das Konto meiner geschiedenen Frau erfolgt.Habe auch sonst keinen Kontakt mit dem Eigentümer.Ich weiß aber Aufgrund einer Heizkostenabrechnung die mir meine gesch. Frau zur Verfügung stellte das die Briefe scheinbar immer an Reinhard und Elke gingen. Habe diese aber nie direkt erhalten.Wie komme ich aus diesem Mietvertrag raus, wenn meine geschiedene Frau das nicht möchte.Der gemeinsame Mietvertrag besteht seit 1974.

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.09.2009
15:22 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 14.09.2009
17:00 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 14.09.2009 17:00 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3920

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage!


Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:

Wie Sie richtig erkennen, ist das Problem, dass Sie beide den Mietvertrag unterschrieben haben und somit als Gesamtschuldner, insbesondere in Bezug auf die Mietzahlungen zu bewerten sind.

Oft ist in Mietverträgen solcher Art vereinbart, dass in bestimmten Situationen, etwa bei Scheidung, etc. die Kündigung (unter Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist natürlich) auch durch einen der Mitmieter erfolgen kann.

Ich gehe davon aus, dass in Ihrem Mietvertrag eine solche Klausel nicht vorhanden ist ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 5 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung