Kein Beleg für Kautionszahlung aber Zeugen.
Gefragt am 23.04.201413:14 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3341
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus einem vormals entspannten Verhältnis von uns als Mietern zum Vermieter hat sich eine starke Anspannung ergeben, auch ob eines Verhaltens durch den Vermieter das wir rein sachlich argumentiert nicht mehr nachvollziehen können, scheint aber nach Rücksprache mit Vormietern eine gewisse Methode darzustellen.
Aufgrund des Anfangs lockeren Verhältnisses wurde zum Einzug die erste, anstehende Miete so wie die Kaution in BAR entrichtet. Es gab für beides keinen Beleg, die Aussage war: \\\"Vertrauen gegen Vertrauen\\\". Bei der Zahlung war ich als Hauptmieter zugegen, meine Lebenspartnerin (die die Zahlung geleistet hat). Der Vermieter war alleine. Im Mietvertrag ist die Kaution festgehalten, allerdings steht da nirgends so etwas wie: \\\"Mit der Unterschrift bestätigt der Vermieter den Erhalt der Kaution\\\".
Jetzt behauptet der Vermieter, er hätte nie eine Kaution erhalten. Wir können allenfalls mit etwas Glück noch nachweisen, welche Barsumme meine Partnerin einen Tag zuvor ihrem Konto entnommen hat um Miete + Kaution zu entrichten. Auf die Aussage \\\"Vertrauen gegen Vertrauen\\\" hat der Vermieter schriftlich reagiert, dass nicht ER diese Aussage getätigt hätte sondern wir - was aber gleichzeitig doch eine Art Anerkennung der mündlichen Vereinbarung darstellt. Wie ist nun vorzugehen? Können wir den VM anzeigen aufgrund von Unterstellung? Oder haben wir das Nachsehen? Steht Aussage gegen Aussage? Reicht die Angabe der Kaution im Mietvertrag als Bestätigung?
Vielen Dank im Voraus...
13:14 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Mietrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Zunächst steht Aussage gegen Aussage.
In einem gerichtlichen Verfahren sind Sie beweisbelastet für die Behauptung, die Kaution bezahlt zu haben ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 1 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht" Jetzt eigene Frage stellen!