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Kautionsstreit

Gefragt am 29.04.2011
12:37 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4316

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Übernahme meiner Mietwohnung vom bisherigen Mieter wurde festgestellt, dass Backrohr und Dunstabzugshaube (5Jahre alt) in einem so verdrecktem Zustand waren, dass sowohl vom Nachmieter als auch vom Bevollmächtigten des Mieters bestätigt wurde, dass eine Reinigung nicht mehr möglich ist und der Herd ersetzt werden muss (im Übergabeprotokoll vermerkt und unterzeichnet). Ich habe die Teile ersetzen lassen und dem Vormieter die Aufstellung zugesandt und ihm die Höhe der verbleibenden Kaution genannt, die ich nach Ende der Sperrfrist des Kautionskontos, an ihn auszahlen werde. Nun habe ich einen Brief von einem Anwalt erhalten, der schreibt, dass der Herd sicher mit einem Aufwand von zwei Stunden hätte gereinigt werden können und will dafür höchstens 100.- Euro erstatten. Ich werde aufgefordert, Beweise zu liefern, dass der Herd irreparabel war und ausgetauscht werden musste. Wie soll ich reagieren?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.04.2011
12:37 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 29.04.2011
12:48 Uhr

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Beantwortet am 29.04.2011 12:48 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4316

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:



Grundsätzlich ist der Vermieter für den Erhalt der Mietsache zuständig, vgl. § 535 BGB.

Sofern aber der Mieter ihm obliegende Pflichten (hier also das Reinigen) unterlässt und hierdurch ein Schaden entsteht an der Mietsache, ist der Mieter dem Vermieter grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet.

Wichtig ist, dass im Übergabeprotokoll der Mangel/Schaden auch protokolliert also vermerkt ist und das Übergabeprotokoll von beiden Seiten unterzeichnet worden ist. Dieses ist bei Ihnen ja der Fall und von daher unproblematisch.

Sofern der Vermieter (was normalerweise der Regelfall ist) die Kaution noch nicht zurückgezahlt hat, dass er in Höhe des Schadens einen Abzug, also eine Aufrechnung vornehmen ...



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