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Kaution

Gefragt am 19.05.2010
09:37 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4106

 

Ich habe von einem Insolvenzverwalter eine Eigentumswohnung gekauft. Diese war und ist weiterhin vermietet. Von der hinterlegten Kaution der Mieter sind Laut Insolvenzverwalter nur noch 50% vorhanden.
Nun meine Frage:Wer haftet für den restlichen Betrag ?

- Ich, da ich mit dem Kauf auch den Mietvertrag übernommen habe oder
- Der Mieter selbst, da er das Recht hatte und somit auch die Pflicht, bei Mieteinzug eine eidesstattliche Erklärung zu erwirken, die ihm die Rückerstattung der Kaution von dem Vermieter (Insolvenzverwalter)garantierte hätte?

M.f.G.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.05.2010
09:37 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 19.05.2010
10:06 Uhr

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Beantwortet am 19.05.2010 10:06 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4106

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

die Antwort auf Ihre Frage ergibt sich aus § 566a Satz 1 BGB.

Hat der Mieter des veräußerten Wohnraums dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit geleistet, so tritt der Erwerber in die dadurch begründeten Rechte und Pflichten ein.

Das bedeutet, dass Sie für die Kaution haften ...



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