Heizung aus weil einstweilige Verfügung abgelehnt
Gefragt am 03.06.201407:57 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3299
Und noch einmal \\\"Heizung ausgeschaltet\\\":
Es ist davon auszugehen, dass unser Vermieter ob diverser Differenzen vor ca. 4 Wochen die Heizung ausgeschaltet hat. Da geht absolut nichts mehr, alle Heizkörper bleiben Tag und Nacht kalt - Warmwasser funktioniert. Abschläge für Nebenkosten zahlen wir aber weiterhin Monat für Monat. Eine Begründung, Reaktion, Antwort bekommen wir weder von dem Vermieter (der stellt sich tot), noch von dessen Anwalt (unser bereits aktivierter Anwalt wartet noch auf Antwort). Jetzt waren wir bei Gericht und haben versucht eine einstweilige Verfügung zu erwirken - auch weil meine Lebenspartnerin an Rheuma leidet und eine gewisse Grundwärme benötigt - die (ca. 20 - 21 Grad) ist aber absolut nicht zu erreichen.
Der Richter hat den Antrag abgelehnt mit der Begründung, dass es ja generell warm draussen sei und auch keine kalten Tage mehr zu erwarten wären, hier sei der Vermieter im Recht die Heizung auf Sommerschaltung zu stellen. Die im Antrag vorgebrachten Argumente, dass das Objekt in dem wir leben uralt und sehr, sehr dick ummauert ist UND das wir hier in einem Ortsteil leben bei dem bedingt durch die Lage generell mehr regnerische Tage vorherrschen: Fand keinerlei Beachtung. Auch der Wetterbericht für unseren Ort hätte dem Richter zeigen können, dass (trotz Sommerzeit) im Schnitt 17 bis 19 Grad vorherrschen, mit überdurchschnittlich vielen Regentagen.
In der Wohnung sind es im Schnitt 17 Grad, im Flur 14, im Badezimmer geht nichts - da gibt es nicht mal ein Fenster nach draussen um mögliche \\\"Aussenwärme\\\" ins Haus zu lassen. Und selbst wenn das in den anderen Räumen möglich wäre: Kühlt \\\"die Hütte\\\" ruckzuck wieder aus durch das dicke Mauerwerk.
Was können wir AKUT machen? Ausziehen folgt, dauert aber noch. Und laut etlicher Vormieter gab es stets Terror mit dem Vermieter - aber die Heizung habe er zuvor bei KEINEM Vormieter über den Sommer abgeschaltet. Das Heizen mit Elektrolüftern zieht enorm Strom - schwer, das finanziell zu bewerkstelligen.
Vielen Dank
07:57 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Mietrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Wenn weder Vermieter noch dessen Anwalt reagieren, bleibt regelmäßig tatsächlich nur der Weg des einstweiligen Rechtsschutzes, den Sie ja bereits beschritten haben. Es dürfte daher empfehlenswert sein, einen möglichen Anspruch auf diesem Wege weiter zu beschreiten. Gegen die Ablehnung des Antrags können Sie vorgehen, entweder im Rahmen einer Beschwerde (wenn die Ablehnung ohne mündliche Verhandlung als Beschluss erlassen wurde) oder einer Berufung (wenn ein Urteil erlassen wurde) ...
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