Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"

heiz-und warmwasserkosten

Gefragt am 14.04.2011
09:46 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4404

 

unsere wohnanlage hat 2005 eine neue heizung im contractingverfahren erhalten.
bis heute lief die heizung ohne wirtschaftliche einstellungen
- die heizung lief nachts voll durch - ohne nachtabsenkung
(ab 6.4.11 mit nachtabsenkung 22.oo - 5.oo h 18 grad
für die wohnungen)
(ab 6.4.11 mit nachtabsenkung 16.oo - 5.oo h 18 grad
für den kindergarten)
- die zirkulationspumpe für warmwasser lief ebensfalls 24
stunden
(ab 6.4.11 abschaltung von 23.00 - 5.00 h)
ist der contractor nicht verpflichtet für einen wirtschaftlichen betrieb der heizungsanlage zu sorgen
gegen welche vorschriften hat er verstossen
haben wir anspruch auf schadensersatz bzw. die mieter
wie berechnet sich der schadensersatz
grüsse

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.04.2011
09:46 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 14.04.2011
10:46 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 14.04.2011 10:46 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4404

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Es ist gesetzlich nicht geregelt, dass ein Contractor die Energieausnutzung verbessern muss. Eine Haftung des Contractors kann sich daher nur ergeben, wenn dies bei Vertragsschluss entsprechend vereinbart wurde. Existiert eine solche Vereinbarung, kann sich aber grundsätzlich nur der Vertragspartner (meist der Eigentümer und nicht der Mieter) hierauf berufen. Der Mieter hat auch keinen Schaden, da er für die Mehrkosten in der Regel nicht aufkommen muss (siehe hierzu meine weiteren Ausführungen unten). Die Höhe des zu ersetzenden Schadens dürfte sich aus einem Vergleich zwischen den tatsächlich entstandenen Kosten und den Kosten, die bei einer von Anfang an wirtschaftlich betriebenen Anlage aufgelaufen wären, errechnen ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 21 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung