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Hausverbot

Gefragt am 14.11.2009
16:21 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3857

 

Sehr geehrte Anwälte,

folgender Sachverhalt:
Ältere Dame wohnt zur Miete im Mehrfamilienhaus welches auch vom Vermieter bewohnt wird. Dame ist nicht mehr in der Lage selbständig die Wohnung zu verlassen und bekommt Pflegedienst und Haushaltshilfe von Verwanten. (mir)
Ich besuchte die dame und schloss versehentlich die eingangstür etwas laut. (ist sonst NICHT der Fall!!)

Wurde daraufhin vom Vermieter Hausverbot angedroht da er sich durch den Knall belästigt fühlte.

Kann der Vermieter mir jetzt wirklich verbieten meine Oma zu besuchen und mir sogar eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch anhängen wenn ich es mache?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.11.2009
16:21 Uhr
 Michael Vogt Michael Vogt Beantwortet am 14.11.2009
16:39 Uhr

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Beantwortet am 14.11.2009 16:39 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3857

Antwort von Michael Vogt (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs hindert das Recht des Mieters zur Benutzung seiner Wohnung den Vermieter daran, Besuchern des Mieters das Betreten seines Hauses zu verbieten ...



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