Hausverbot
Gefragt am 14.11.200916:21 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3857
Sehr geehrte Anwälte,
folgender Sachverhalt:
Ältere Dame wohnt zur Miete im Mehrfamilienhaus welches auch vom Vermieter bewohnt wird. Dame ist nicht mehr in der Lage selbständig die Wohnung zu verlassen und bekommt Pflegedienst und Haushaltshilfe von Verwanten. (mir)
Ich besuchte die dame und schloss versehentlich die eingangstür etwas laut. (ist sonst NICHT der Fall!!)
Wurde daraufhin vom Vermieter Hausverbot angedroht da er sich durch den Knall belästigt fühlte.
Kann der Vermieter mir jetzt wirklich verbieten meine Oma zu besuchen und mir sogar eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch anhängen wenn ich es mache?
16:21 Uhr
Antwort von Michael Vogt (Frage zu Mietrecht)
Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs hindert das Recht des Mieters zur Benutzung seiner Wohnung den Vermieter daran, Besuchern des Mieters das Betreten seines Hauses zu verbieten ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 19 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht" Jetzt eigene Frage stellen!