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Hat der Mieter nach Auszug das Recht auf Beurteilung der Wohnung durch einen Rechtsvertreter?

Gefragt am 24.07.2021
18:55 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1213

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
gerade bin ich ausgezogen und es deuten sich überzogene Schadensersatzansprüche von Seiten des Vermieters an, der auch schon angefangen zu renovieren. Habe ich das Recht, vorher z.B. von einem Vertreter des Mieterschutzbundes die Wohnung besichtigen zu lassen, damit dieser sich einen Eindruck von den (teilweise vermeintlichen) Schäden machen kann? Ich möchte verhindern, dass der Vermieter jetzt schon Arbeiten in der Wohnung durchführt, die vielleicht gar nicht nötig sind, und mir diese dann in Rechnung stellt.
Freundliche Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.07.2021
18:55 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 24.07.2021
19:10 Uhr

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Beantwortet am 24.07.2021 19:10 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1213

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrte Fragestellerin,

die Besichtigung durch einen Vertreter des Mieterschutzbundes muss durchgeführt werden, bevor die Wohnung an den Vermieter übergeben wird oder spätestens während der Wohnungsübergabe.
Danach können Sie die Wohnung nicht mehr besichtigen lassen. Während der Übergabe wird normalerweise ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem der Zustand der Wohnung festgehalten wird ...



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