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Gewerbemiete

Gefragt am 26.07.2010
10:37 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4165

 

Ich habe einen Mietvertrag welcher fest bis 31.8.2010 geschlossen ist, verlängert sich um 1 Jahr automatisch, wenn nicht 6 Monate zuvor schriftlich gekündigt wird. Da wir einen Sonderpreis hatten wurde noch die Klausel mit aufgeführt, das der Mietzins neu verhandelt wird bei Fortführung des Mietverhältnbisses ab dem 1.9.2010. Im Mietvertrag wurde als Nutzung Büro angegeben, was jedoch zwischenzeitlich nicht mehr ist.
Nun möchte der Vermieter eine höhere Miete ansonsten kündigt er uns fristlos, da wir nun eine andere Nutzung haben.
Geht das so einfach?
Zusätzlich noch die Frage, was ist wenn man sich auf ein neuen Mietzins nicht einigt? Bleibt dann der alte bestehen? Theortisch hätte der Vermieter ja vor 5 Monaten kündigen müssen.

Da wir über kurz oder lang eh raus wollen, stellt sich die Frage wie lange können wir noch ohne das es rein großes Problem wird noch in den Räumen bleiben und nur die 'alte' Miete zahlen.



MfG
Joerg Lindner

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.07.2010
10:37 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 26.07.2010
10:48 Uhr

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Beantwortet am 26.07.2010 10:48 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4165

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Wenn der Mieter die mietvertraglich vereinbarte Nutzung ändert, wird der Mietvertrag hinfällig und der Vermieter kann kündigen, zwar nicht fristlos, aber mit 3 Monaten Frist.

Wenn man sich nicht auf einen neuen Mietzins einigen kann, kann der Vermieter kündigen, wenn er Recht auf eine Mieterhöhung hat.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann ...



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