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fristlose kündigung

Gefragt am 09.08.2009
11:28 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3297

 

ich habe im Juli und august diesen jahres meine Miete auf Grund von Arbeitslosigkeit nicht bezahlen können. habe dem zufolge am 31.07.2009 meine Wohnung zum 15.11.2009 gekündigt da ich die hohe Miete von 640 Euro nicht begleichen kann weil ich nur 846 Euro ALG 1 bekomme für mich und meinen Sohn ( 4 jahre ) . am 07.08.2008 bekam ich nun von meinem Vermieter die frislose Kündigung zum 17.08.2009.
darf mein vermieter mich und meinen Sohn fristlos rauschmeißen????? Angemahnt wurde die Mietschuld schon.
Wir können unsere neue Wohnung erst ab 01.11.2009 beziehen!
oder gibt es für mich und meien Sohn einen Schutzklausel???

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.08.2009
11:28 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 09.08.2009
12:33 Uhr

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Beantwortet am 09.08.2009 12:33 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3297

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Mietrecht)

Sehr verehrte Fragestellerin,

zunächst war die Kündigung des Vermieters wirksam, wenn Ihrerseits eine Mietschuld bestand, die in der Höhe zwei Monatsmieten erreicht hat und über einen Zeitraum bestanden hat, über zwei Zahlungstermine beinhaltete, § 543 Abs. 2 Satz 3 BGB.

Eine Räumung Ihres Wohnraumes ist allerdings nur durch Räumungsurteil möglich ...



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