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Fristlose Kündigung und Mietminderung

Gefragt am 23.04.2013
19:44 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2916

 

Ich habe einem Mieter wegen ständiger verspäteter Mietzahlung fristlos gekündigt, dem gingen 2 Abmahnungen voraus. Die jKündigung wurde von der Hausverwaltung ausgesprochen, die von mir eine Vollmacht bekam. Nun hat der Mieter mir über seinen RA mitgeteilt, dass aufgrund von Formfehlern (nichterwähnung des Namens des Vermieters, sowie Fehlen der Vollmacht) nicht akzeptiert wird. De Mieter hat seit gestern die ausstehenden Mieten nachgezahlt. Kann ich ihm erneut kündigen. Die KÜndigung ging am 5.4. an ihn und heute erhielt ich das Schreiben des RA.
ER hat auch Miete gemindert seit Dezember. Die von ihm angemerkten Mängel wurden von mir umgehend zur Beseitigugn in Auftrag gegeben (bereits im Sept 12), doch bisher hat er nur 1 x die Handwerker im Dez 12 in die Whg gelassen, mindert seit Dez aber die Miete und sämtliche versuche mit ihm Termine zu vereinbaren wurden von ihm ignoriert. Ist hier eine Mietminderung zulässig?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.04.2013
19:44 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 23.04.2013
20:17 Uhr

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Beantwortet am 23.04.2013 20:17 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2916

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrte Fragestellerin,

da die Miete nun gezahlt wurde, ist eine Kündigung wegen der verspäteten Mietzahlungen derzeit nicht möglich. Hier müssen Sie warten, bis er sich erneut mit den Mietzahlungen in Verzug befindet. Dann sollte der Kündigung eine Vollmacht im Original beigefügt sein oder Sie kündigen selber ohne die Hausverwaltung. In der Kündigung sollte nicht nur der Vermieter genannt sein, sondern auch aufgezählt werden, wann welche Miete gezahlt wurde und wann Sie den Mieter abgemahnt haben ...



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