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Fläche Türen und Treppen innerhalb eines Raumes

Gefragt am 05.05.2014
22:25 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8016

 

Ich muss leider hier noch einmal einzeln Fragen, da die bisherige Antwort scheinbar aufgrund einer Fehlinterpretation der Frage entstand. Ich frage ganz klar und bitte darum, die Fragen GENAU zu lesen:

1) Wird die Bodenfläche die sich innerhalb eines TÜRRAHMENS befindet zur Wohnfläche angerechnet oder werden diese so genannten \\\"Türnischen\\\" nicht mit einbezogen? So weit bekannt, werden nach aktueller Rechtssprechung diese Flächen NICHT zur Wohnfläche gerechnet.

2) Wie verhält es sich mit offenen Durchgängen innerhalb der Wohnung? Also z.B. ein Mauerdurchgang oder ein Durchgang in dem sich mal eine Tür befand, diese aber samt Rahmen ausgebaut wurde: Ist die Bodenfläche zwischen den Seitenwänden Wohnfläche oder ist diese Fläche ebenso in Abzug zu bringen wie bei einer Türnische?

3) Streitpunkt ohne Ende: Ab wann gilt eine Treppe innerhalb der Wohnung als Treppe? Im Internet steht, dass alles ab 3 Stufen (z.B. um von der unteren in die höher gelegene Ebene eines Raumes zu gelangen) NICHT zur Wohnfläche gezählt wird. Es geht NICHT um Treppen und der Fläche DARUNTER sondern lediglich um einen Höhenausgleich innerhalb eines Raumes. Ab wann sind 3 Stufen 3 Stufen? Bei uns verhält es sich so: Fussboden, Stufe 1, Stufe 2 und Stufe 3 - wobei Stufe 3 klar als Stufe erkennbar ist, dann aber mit einem kleinen Absatz (Abschlussleiste) direkt wieder in den Fussboden der höheren Ebene übergeht. Sind das nun 3 Stufen per gesetzlicher Definition oder nur 3 Stufen nach rein \\\"optischen\\\" Maßstäben?

Ich möchte Sie bitten, bei Unklarheiten Rückfragen zu stellen da diese Punkte äusserst wichtig sind,

Vielen Dank im Voraus...

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.05.2014
22:25 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 05.05.2014
22:58 Uhr

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Beantwortet am 05.05.2014 22:58 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8016

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

1. Das ist korrekt, Türnischen werden grundsätzlich als Teil der Wand betrachtet. Bei der Berechnung der Grundfläche macht es daher keinen Unterschied, ob tatsächlich eine Tür oder sonstige Verbindung vorhanden ist, die Türnische wird als Teil der Wand angesetzt und daher nicht auf die Grundfläche angerechnet ...



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