Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"

Einbau eines Treppenliftes in einer Mietwohnung

Gefragt am 27.04.2020
17:33 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1463

 

Mieter möchte ein KFW-Darlehen beantragen, um ein Treppenlift zu finanzieren.
Die Differenz des Kaufpreises inkl. Montage abzüglich KFW-Förderung möchte der Mieter selbst aufbringen.

In der Anlage finden Sie den abgeschlossenen Mietvertrag. Der Vermieter möchte gerne wissen, worauf es achten ist, wenn er sein Einverständis per Unterschrift gibt.

Fragen:
(1) Welche wesentlichen Rechte und Pflichten ergeben sich für den Vermieter?
(2) Was passiert mit dem Treppenlift, wenn der Mieter wieder auszieht ?

In der Anlage finden Sie:

(1) Wohnraum-Mietvertrag
(2) Erklärung des Eigentümers/Vermieters zum Antrag auf Förderung von Barrieren reduzierenden Anpassungsmaßnahmen in vermieteten Wohnungen nach Nr. 2.2/5.2.3 - Zuschuss -
(3) Antrag auf Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand, (Richtlinie Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen - RLPaBaWo).

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.04.2020
17:33 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 27.04.2020
18:02 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 27.04.2020 18:02 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1463

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

die Übermittlung von Anlagen, ist in diesem Format leider nicht gelungen.

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu 1. Der Vermieter muss darauf achten, dass von dem Treppenlift keine Gefahr für andere Mieter ausgeht. Hier ist es ratsam, dem Mieter die Erlaubnis zum Einbau nur dann zu erteilen, wenn der Mieter den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweißt.
Wenn es mehrere Mieter in dem Haus gibt, muss der Vermieter entweder eine jährliche Betriebskostenabrechnung erstellen, oder dafür sorgen, dass die Betriebskosten, also zum Beispiel der Strom und die regelmäßige Wartung ausschließlich von dem Mieter bezahlt werden, der den Lift eingebaut hat ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 1 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung