Einbau eines Treppenliftes in einer Mietwohnung
Gefragt am 27.04.202017:33 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1623
Mieter möchte ein KFW-Darlehen beantragen, um ein Treppenlift zu finanzieren.
Die Differenz des Kaufpreises inkl. Montage abzüglich KFW-Förderung möchte der Mieter selbst aufbringen.
In der Anlage finden Sie den abgeschlossenen Mietvertrag. Der Vermieter möchte gerne wissen, worauf es achten ist, wenn er sein Einverständis per Unterschrift gibt.
Fragen:
(1) Welche wesentlichen Rechte und Pflichten ergeben sich für den Vermieter?
(2) Was passiert mit dem Treppenlift, wenn der Mieter wieder auszieht ?
In der Anlage finden Sie:
(1) Wohnraum-Mietvertrag
(2) Erklärung des Eigentümers/Vermieters zum Antrag auf Förderung von Barrieren reduzierenden Anpassungsmaßnahmen in vermieteten Wohnungen nach Nr. 2.2/5.2.3 - Zuschuss -
(3) Antrag auf Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand, (Richtlinie Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen - RLPaBaWo).
Mit freundlichen Grüßen
17:33 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Mietrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
die Übermittlung von Anlagen, ist in diesem Format leider nicht gelungen.
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Zu 1. Der Vermieter muss darauf achten, dass von dem Treppenlift keine Gefahr für andere Mieter ausgeht. Hier ist es ratsam, dem Mieter die Erlaubnis zum Einbau nur dann zu erteilen, wenn der Mieter den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweißt.
Wenn es mehrere Mieter in dem Haus gibt, muss der Vermieter entweder eine jährliche Betriebskostenabrechnung erstellen, oder dafür sorgen, dass die Betriebskosten, also zum Beispiel der Strom und die regelmäßige Wartung ausschließlich von dem Mieter bezahlt werden, der den Lift eingebaut hat ...
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