DRINGEND!
Gefragt am 04.05.201521:04 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2759
Hallo, ich weiss gar nicht wo ich anfangen soll.
Mein Freund und ich wohnen in einem Mietshaus in seiner Eigentumswohnung und haben seit zwei Monaten neue Mieter über uns wohnen! Wir gehen beide drei Schichten arbeiten (auch am Wochenende). Es ist egal um welche Uhrzeit getrampel und einfach nur noch laut ! Oft bis in die Nacht hinhein und auch schon nach der Nachtschicht. Es ist einfach nur noch unerträglich. ( bei den vorherigen Mietern war das nicht so). Weil wir uns auch schon anhören durften, dass das Haus vielleicht schlecht gedämmt wäre. Wir haben mehrmals versucht mit den neuen Mietern zu reden aber die scheint das nicht wirklich zu interessieren!!
Die Vermieterin der Mieter redet sich immer nur raus, sie geht das nichts an, sie hat angeblich auch bei der Polizei gefragt und Hauseigentümer usw. Und sie kann da angeblich nichts machen. Ich versuch auch zwecks Zeugen die das hören könnten, aber es betrifft nur unsere Wohnung direkt unter Ihnen und es ist auch schwer genau dann jemanden zu holen oder mitten in der Nacht zu wecken. Die Vermieterin meint, dass ein gewisses Maß an Lärm zu ertragen sein soll! Aber das ist wirklich nicht mehr im Bereich der normalen Lautstärke! Wir fühlen uns in unserer eigenen Wohnung schon gar nicht mehr wohl!
Kann man mit einem Schallmessgerät dieses schreckliche getrampel aufnehmen oder ist das eher für andere
Geräusche gedacht? Was kann ich tun um diese Spuk ein Ende zu machen ?
Lieben Gruss
21:04 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Mietrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Unterstellt, es liegt tatsächlich eine wesentliche Lärmbeeinträchtigung vor, die schuldhaft durch die Mieter verursacht wird, können Sie Abwehransprüche gegen den Verursacher geltend machen. Ist die Wohnung von einem Miteigentümer vermietet worden, kann auch ein Beschluss der übrigen Wohnungseigentümer herbeigeführt werden, durch den der Miteigentümer zu geeigneten Maßnahmen gegen den störenden Mieter verpflichtet wird ...
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