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Brandschutzbestimmung / Mietobjekt

Gefragt am 16.10.2010
19:35 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5680 | Bewertung 5/5

 

als neuer mieter einer sehr hochwertigen wohnanlage netto monatsmiete 1900 € in münchen mit innenhof stelle ich zur zeit fest, dass im bereich des innenhofes im bereich der wände etliche fahrräder abgestellt werden. obwohl 3 schilder angebracht sind und jegliche abstellung von gegenständen etc. verboten ist, gehe ich davon aus das dieser Zustand der gegen Brandschutzbestimmung einschließlich Fluchtweg sowie Ein und Ausfahrt eines Rettungfahrzeuges / Feuerwehr gedacht ist von der Hausverwaltung stillschweigend toleriert wird. Auch im Holztreppenhaus ist ein grosser definitiv nicht daher vorgehesener ständiger Kinderwagen eines Mieters angebracht, die auch nicht dahin gehört. neben der bereits erwähnten brandschutzverordnung ist auch die negative störender optik ein weiterer punkt. die hausverwaltung wurde von mir 2 mal schriftlich zur stellungsnahme aufgefordert. ich habe lediglich " eine unfreundliche email mit dem vermerk" das geht sie nichts an, sondern nur den vermieter und wenden sie sich an ihren vermieter bekommen. diese unverschämte email möchte ich nicht tolerieren und auch diesen zustand nicht akzeptieren. bitte um erste einschätzung, rechtslage und vorgehensweise sowie ggf. übernahme eines mandetes

bilder vorhanden

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.10.2010
19:35 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 16.10.2010
23:27 Uhr

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Beantwortet am 16.10.2010 23:27 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5680 | Bewertung 5/5

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst muss festgestellt werden, ob Sie selbst von der Verletzung der Brandschutzbestimmungen betroffen sind. Wenn ein Feuer ausbrechen sollte, währe dann Ihr Fluchtweg oder nur der Fluchtweg eines Ihrer Nachbarn versperrt ?

Wenn Ihr Fluchtweg versperrt ist, dann kann dies als Mangel der Mietsache angesehen werden und Sie können Ihren Vermieter auf Beseitigung des Mangels in Anspruch nehmen ...



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