Betreten der Mietwohnung mit 2 nicht näher benannten Experten?
Gefragt am 23.04.201409:39 Uhr | Einsatz: € 75,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2552
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wohnen zur Miete in einem Objekt bei dessen Vermessung sich ergeben hat, dass die Wohnfläche nicht der tatsächlichen Angabe im Mietvertrag entspricht. Ferner klopft und knackt es im Schlafzimmer bedingt durch eine vermutlich in der Decke entlang laufenden Heizungsleitung (Aussage gemäß Klempnerfachbetrieb). Diese Mängel wurden dem Vermieter mitgeteilt und um Terminabsprache gebeten. Leider bisher ohne Erfolg. Nun kündigt der Vermieter (wohnt direkt neben uns) schriftlich (ohne Einschreiben, Briefe wurden einfach in den Kasten geworden, zulässig?) an, aufgrund eines angeblichen Mangels durch die Anbringung von Mosaikfliesen im Wohnzimmer (\\\"Kaminecke\\\") die Wohnung mit 2 \\\"Bauexperten\\\" in Augenschein zu nehmen. Dabei bezieht sich der Vermieter NICHT auf die von mir benannten Mängel sondern einzig und alleine auf die Tatsache, dass die Mosaikfliesen im Übergang zum Fussboden keinen \\\"fachgerechten\\\" Abschluss finden würden.
Der Montage der Fliesen hat der Vermieter mündlich unter Zeugen damals zugestimmt. Und auch nach Beendigung der Arbeiten wurde es unter Zeugen mit \\\"sieht toll aus\\\" gelobt. Ferner steht im Mietvertrag, dass der Vermieter bei Auszug nicht renovieren muss. Das Verhältnis zum Vermieter ist gekippt weil wir uns als Mieter nicht mehr haben für \\\"Schwarzarbeiten\\\" haben ausnutzen lassen. Wir vermuten hier eine einfache Retourkutsche. Ich weiss, dass der Vermieter die Räumlichkeiten betreten darf, aber: Muss ich es dulden, das \\\"irgendwelche Experten\\\" nicht namentlich näher benannt werden? Und gleich 2 davon? Und habe ich das Anrecht auf den Nachweis, dass es sich um Experten handelt? Und wie ist das Verhältnis zu dem Vermieter? vielleicht sind es \\\"gute Bekannte\\\" - wo ist da noch die Neutralität? Habe ich Anrecht auf einen schriftlichen Beleg bzw. ein Gutachten? Oder muss ich mir bei einem Termin Vorwürfe anhören lassen ohne jede, fundierte Grundlage?
Vielen Dank im Voraus...
09:39 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Mietrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Der Vermieter darf gelegentlich seine Wohnung auch betreten.
Dies darf er aber nur nach Terminsabsprache und in Ihrer Anwesenheit ...
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