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Beschädigungen beim Auszug aus einer Mietwohnung

Gefragt am 22.09.2014
10:00 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2691

 

Grüß Gott,
für den Auszug aus einer Mietwohnung wurde über ein altes Holzgeländer zum Schutz Decken gelegt und dummerweise mit Klebeband angeklebt. es ist an den Klebestellen die obere Lackschicht beschädigt. Die Stellen wurden von einem Maler ausgebessert, es ist eine geringe Farbabweichung zu sehen und auch eine kleine Tropfnase ist an einer Stelle. Die Vermieterin verlangt nun, dass das ganze Geländer vom 1. Stock bis zum Parterre neu gestrichen wird. Wir haben die Wohnung im Januar 2010 bezogen. Während dieser Zeit ist das Geländer nicht gestrichen worden und einige Stellen sind abgegriffen. Müssen wir die gesamte Raparatur bezahlen oder muß sich die Vermieterin daran beteiligen. Wenn Ja mit welcher Höhe. Es ist ein dunkelbraunes Geländer, an den Wangen mit bunten Motiven, ein sogenanntes altes Bauerngeländer. Mit einer geringen Farbabweichung nach dem Neuanstrich wäre die Vermieterin einverstanden.
Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.09.2014
10:00 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 22.09.2014
10:32 Uhr

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Beantwortet am 22.09.2014 10:32 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2691

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Durch den Umzug entstandene Schäden am Geländer sind von Ihnen zu ersetzen.
Allerdings wird hierbei regelmäßig nicht die Renovierung des gesamten Geländers geschuldet. Vielmehr reicht eine einfache Ausbesserung der Schäden dahingehend, dass die beschädigte Stelle nach der Reparatur in der Gesamtansicht und unter Berücksichtigung des übrigen Zustandes des Geländers nicht auffällig ist ...



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