Bepflanzung des Grundstückes durch den Mieter
Gefragt am 05.08.200918:04 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3670 | Bewertung 5/5
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor 20 Jahren ist der jetzige Mieter in unser freistehendes Einfamilienhaus eingezogen und hat sich immer recht gut um den Gartenen gekümmert.
In den letzten Jahren hat er dieses Hobby aber fast ganz aufgegeben und die, durch ihn gepflanzten Bäume, Hecken und Sträucher haben das ganze Grundstück überwuchert.
Nun hat er selbst gebaut und den Mietvertrag zum Ende September gekündigt.
Nun sieht es nicht so aus, als ob er die Bepflanzung mitnehmen oder entfernen möchte, ist es möglich ihn dazu zu Zwingen oder nach seinem Auszug den Garten richten zulassen und ihn an den Kosten zu beteiligen?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
mit freundlichen Grüßen
18:04 Uhr
Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Mietrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich nimmt die Rechtsprechung an, das bei gemieteten Einfamilienhäusern der Garten mitvermietet ist, sofern der MV nichts Anderes regelt. Wenn der Garten daher schlechthin nicht mehr benutzbar ist, können Sie vom Mieter verlangen, dass er den Zustand wieder herstellt, der eine ordnungsgemäße Nutzung des Gartens wieder zulässt ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 26 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht" Jetzt eigene Frage stellen!