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Beendigung des Mietverhältnisses

Gefragt am 06.08.2009
18:22 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3603

 

Unser Mieter hat fristgemäß zum 30.09.09 das Mietverhältnis
gekündigt und will jetzt noch einen Monat länger wohnen
bleiben. Wir haben bereits einen neuen Mieter, der am
01.10.09 einziehen möchte.
Können wir eventuell mit einer Räumungsklage zum jetzigen
Zeitpunkt erreichen, dass der Nachmieter die Wohnung wirklich beziehen kann?
Mit welchen Möglichkeiten können wir dem Nachmieter garantieren,daß unser derzeitiger Mieter wirklich zum 01.10.09 ausziehen wird.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.08.2009
18:22 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 06.08.2009
22:06 Uhr

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Beantwortet am 06.08.2009 22:06 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3603

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst macht sich der Mieter, wenn er durch seinen Verbleib in der Wohnung über den Zeitpunkt der Kündigung hinaus die Nutzung durch einen Nachmieter vereitelt, Ihnen gegenüber Schadensersatzpflichtig, §§ 546a, 571 Abs. 1 BGB, so dass er schon einmal die Miete weiter zu bezahlen hat. Wenn der Mietvertrag mit den neuen Mietern bereits unterzeichnet ist, so machen Sie sich diesen ggü. schadensersatzpflichtig, wenn Sie den Wohnraum nicht zum vereinbarten Mietbeginn zur Verfügung stellen können. Allerdings können Sie wiederum diesen Schaden beim unberechtigen Mieter liquidieren ...



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