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Ausstehende Mietzahlung

Gefragt am 21.11.2009
15:21 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3744

 

Wir haben dur Arbeitslosigkeit bedingt eine ausstehende Mietzahlung seit 2006 von ca. 12.000 Euro.
Wir konnten nur sporadisch zahlen.
Wir haben weder eine Kündigung noch Mahnung erhalten.
Nun will der Vermieter eine Anerkenntnisserklärung über diese Summe.
Sicherlich werden wir den Rückstand in Raten bezahlen.
Wie sollen wir uns verhalten.
Termin ist Montags

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.11.2009
15:21 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 21.11.2009
15:26 Uhr

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Beantwortet am 21.11.2009 15:26 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3744

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Bei einem Mietrückstand von 12.000 € kann Ihnen der Vermieter problemlos sofort außerordentlich fristlos kündigen. Das sollte Ihnen bewusst sein.

Der Vermieter möchte aber offensichtlich an dem Mietverhältnis festhalten. Daher sollten Sie das Anerkenntnis – sofern es inhaltlich zutreffend ist – unterschreiben. Sie verpflichten sich dann damit, die rückständige Miete in Raten zu zahlen.

Ich kann diesen Schritt nur empfehlen, da ansonsten der Vermieter auch berechtigt wäre, Sie auf Zahlung zu verklagen ...



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