Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"

Ausstehende Mietzahlung

Gefragt am 21.11.2009
15:21 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3576

 

Wir haben dur Arbeitslosigkeit bedingt eine ausstehende Mietzahlung seit 2006 von ca. 12.000 Euro.
Wir konnten nur sporadisch zahlen.
Wir haben weder eine Kündigung noch Mahnung erhalten.
Nun will der Vermieter eine Anerkenntnisserklärung über diese Summe.
Sicherlich werden wir den Rückstand in Raten bezahlen.
Wie sollen wir uns verhalten.
Termin ist Montags

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.11.2009
15:21 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 21.11.2009
15:26 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 21.11.2009 15:26 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3576

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Bei einem Mietrückstand von 12.000 € kann Ihnen der Vermieter problemlos sofort außerordentlich fristlos kündigen. Das sollte Ihnen bewusst sein.

Der Vermieter möchte aber offensichtlich an dem Mietverhältnis festhalten. Daher sollten Sie das Anerkenntnis – sofern es inhaltlich zutreffend ist – unterschreiben. Sie verpflichten sich dann damit, die rückständige Miete in Raten zu zahlen.

Ich kann diesen Schritt nur empfehlen, da ansonsten der Vermieter auch berechtigt wäre, Sie auf Zahlung zu verklagen ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 35 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung