Zwangsversteigerung
Gefragt am 18.10.200910:44 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4025 | Bewertung 4.3/5
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Erbengemeinschaft besteht aus 3 Fam. wobei 2 wie Hund und Katze sind. Das Erbe besteht aus einen Bauerhof 5ha und 45ha verpachtet. Es fällt langsam zusammen zwei Häuser sind nicht mehr zu benutzen.Eine Einigkeit kommt nicht zustande (schon 2 Generation)Verkauf kommt nicht zustande weil einer von beiden immer nein sagt und neue Forderungen stellt.
Frage Wie beende bzw wo kann ich dem ganzen ein Ende setzen.
Wie wird eine Erbengemeinschaft aufgelöst.
10:44 Uhr
Antwort von Michael Vogt (Frage zu Erbrecht)
Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Entsprechend § 2042 BGB kann jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen.
Diese Auseinandersetzung richtet sich nach den Regeln der Gemeinschaft, d.h. sofern zwischen den Miterben keine Einigung erzielt werden kann, muss das Erbe letztendlich zwangsversteigert und der Erlös nach Abzug der Kosten aufgeteilt werden ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 4 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Erbrecht" Jetzt eigene Frage stellen!