Wenn bei Erbengemeinschaft ein Erbteil in der Immobilie wohnen bleibt
Gefragt am 04.10.200917:52 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6369
Guten Tag,
vor einem Jahr haben mein Bruder und ich ein Haus geerbt ( zu gleichen Teilen ). Derzeit läuft die Immobilie als Erbengemeinschaft, wobei mein Bruder gerne für 1-2 Jahre im Haus wohnen bleiben möchte + das vollständige Inventar nutzt. Auf die Idee, eine Miete zu zahlen kam er bisher nicht; er ist berufsunfähig, verfügt jedoch noch über Barvermögen. Das Haus gehöre ihm ja, ich könnte ja auch einziehen, um Geld zu sparen.
Müsste er etwas von seinem Barvermögen an mich abtreten ? Bzw, wenn das Haus veräussert wird: müsste er dann einen Betrag an mich bezahlen? Was berechnet man da pro Jahr -oder wäre das Verhandlungssache ?
17:52 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Erbrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender ,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellte Fragen sehr gerne zusammenfassend wie folgt:
Da es sich in Ihrem Fall um eine ungeteilte Erbengemeinschaft handelt, also Sie und Ihr Bruder die gleichen Rechte an dem Hausgrundstück haben , kann Ihr Bruder nicht gegen Ihren Willen über das Haus verfügen, es wird also im Ergebnis auf eine Verhandlungsangelegenheit ankommen.
Sollte das Hausgrundstück versteigert werden im Rahmen einer Teilungsversteigerung, so wird der Erlös bei Aufteilung der Erbengemeinschaft (kann grundsätzlich von jedem einzelnen der Miterben auch ohne bzw ...
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