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Vorzeitige Grundstücksüberschreibung

Gefragt am 23.02.2011
11:35 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5282

 

Meine Eltern besitzen ein Grundstück. Das daraufstehende Haus soll abgerissen werden. Unser Plan ist nun, dass mir meine Eltern meinen Grundstücksanteil (1 Hälfte) bereits jetzt überschreiben. Im Gegenzug baue ich auf dem kompletten Grundstück entweder ein Zweifamilienhaus oder zwei Doppelhaushälften. Nun habe ich aber noch eine Schwester. Diese bekommt dann erst nach dem Tod meiner Eltern die zweite Hälfte des Grundstücks. Das Haus gehört jedoch mir (habe ich gebaut). Wie kann man das regeln und was wäre, wenn wir nur ein Zweifamilienhaus bauen. Dann könnte meine Schwester zwar im Erdgeschoss einziehen und ihr Grundstück nutzen, aber nicht verkaufen. Denn ich wohne ja auch im Haus.Nun überlegen wir, ob wir das so überhaupt umsezten können, nicht das dann beim Tod meiner Eltern das böse Erwachen kommt.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.02.2011
11:35 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 23.02.2011
13:30 Uhr

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Beantwortet am 23.02.2011 13:30 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5282

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Erbrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

nach § 94 I BGB gehören die auf einem Grundstück stehenden Gebäude zu den wesentlichen Bestandteilen des Grundstücks. Daher kann nach § 93 BGB das Haus nur demjenigen gehören, dem das Grundstück gehört. Da es so also nicht funktioniert, muss Ihr Plan etwas geändert werden.
Eine Möglichkeit wäre, das Haus egal ob nun 2 Doppelhaushälften oder ein 2 Familienhaus nur auf einer Grundstückshälfte zu bauen. Dann könnte Ihre Schwester die unbebaute Hälfte bekommen. Dies wäre dann zu empfehlen, wenn sie das ganze Haus für sich nutzen wollen.

Wenn es ihr Ziel ist, dass Sie und Ihre Schwester je eine Haushälfte nutzen wollen, bietet es sich an 2 Doppelhaushälften zu bauen. Eine auf Ihrer Grundstückshälfte und eine auf der Grundstückshälfte, die Ihre Schwester bekommt ...



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