Vermächtnis mit Auflagen
Gefragt am 11.02.201117:36 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4532
1. im Testament meiner Stiefmutter, von der ich nicht adoptiert bin, wurde ein Alleinerbe eingesetzt und ich wurde mit einem Vermächtnis bedacht, welches mit der Auflage verbunden wurde, auch die Bestattungskosten und alle Nachlassverbindlichkeiten zu übernehmen.
Wie kann ich mich gegen diese ungesetzliche Auflage wehren, wohlwissend, dass der Alleinerbe diese Nachlassverbindlichkeiten allein zu tragen hat ?
2. Ich habe den Verdacht auf Schmuckentwendung durch den Alleineben. Wie soll ich mich verhalten ? Ist die Androhung einer Klage wegen Unterschlagung wirkungsvoll?
Mit freundlichen Grüssen und Dank im voraus
17:36 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Erbrecht)
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie haben nach § 2180 BGB das Vermächtnis gegenüber dem Erben auszuschlagen.
Zunächst müssen Sie entscheiden, ob Sie das Vermächtnis trotz der Auflagen annehmen oder Ausschlagen.
Wenn Sie das Vermächtnis nicht ausschlagen, können Sie vom Erben die Herausgabe der vermachten Sachen verlangen. Wenn Ihnen der Schmuck vermacht wurde, können Sie den Erben auf Herausgabe des Schmucks verklagen ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 5 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Erbrecht" Jetzt eigene Frage stellen!