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Vermächtnis mit Auflagen

Gefragt am 11.02.2011
17:36 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4340

 

1. im Testament meiner Stiefmutter, von der ich nicht adoptiert bin, wurde ein Alleinerbe eingesetzt und ich wurde mit einem Vermächtnis bedacht, welches mit der Auflage verbunden wurde, auch die Bestattungskosten und alle Nachlassverbindlichkeiten zu übernehmen.
Wie kann ich mich gegen diese ungesetzliche Auflage wehren, wohlwissend, dass der Alleinerbe diese Nachlassverbindlichkeiten allein zu tragen hat ?

2. Ich habe den Verdacht auf Schmuckentwendung durch den Alleineben. Wie soll ich mich verhalten ? Ist die Androhung einer Klage wegen Unterschlagung wirkungsvoll?

Mit freundlichen Grüssen und Dank im voraus

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.02.2011
17:36 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 11.02.2011
22:04 Uhr

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Beantwortet am 11.02.2011 22:04 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4340

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Erbrecht)

Sehr geehrte Fragestellerin,

Sie haben nach § 2180 BGB das Vermächtnis gegenüber dem Erben auszuschlagen.
Zunächst müssen Sie entscheiden, ob Sie das Vermächtnis trotz der Auflagen annehmen oder Ausschlagen.
Wenn Sie das Vermächtnis nicht ausschlagen, können Sie vom Erben die Herausgabe der vermachten Sachen verlangen. Wenn Ihnen der Schmuck vermacht wurde, können Sie den Erben auf Herausgabe des Schmucks verklagen ...



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