Vermächtnis
Gefragt am 10.10.201015:52 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4247
Ich bin kürzlich als Alleinerbin bestimmt worden. Im Testament wurde festgelegt, dass die einzige Tochter die dem Verstorbenen gehörende Eigentumswohnung erhalten soll. Die Tochter ist also somit „nur“ Vermächtnisnehmerin und Pflichtteilsberechtigte.
Diese Wohnung ist jedoch noch nicht abbezahlt und mit einem Kredit belastet, der höher ist als der momentane Verkaufswert der Wohnung.
Um zu entscheiden, ob ich das Erbe annehme, benötige ich Auskunft zu folgender Frage: Wenn die Tochter das Vermächtnis annimmt, sich also für diese Wohnung entscheidet, übernimmt sie dann auch die Schulden, mit denen die Wohnung belastet ist, oder verbleiben die Schulden der Wohnung in der „Erbmasse“, so dass ich diese als Alleinerbin dann tragen muss ?
Vielen Dank im Voraus!
15:52 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Erbrecht)
Sehr geehrte Fragestellerin,
für die Frage ob die Tochter auch die auf der Eigentumswohnung lastenden Schulden bekommt, ist zunächst eine Auslegung des Testaments erforderlich. Das was dort steht, geht meiner Antwort vor.
Wenn sich durch Auslegung nicht ergibt, was der Wille des Verstorbenen ist, dann übernimmt die Tochter mit der Eigentumswohnung auch die darauf lastenden Schulden ...
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