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Verhinderung Ausschluss Nachkommen bei Erb-/Pflichtteilsverzicht in einem Ehevertrag

Gefragt am 31.10.2009
16:11 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4458

 

Meine Frau und ich haben 1999 zu Beginn unserer Ehe einen notariellen Ehevertrag abgeschlosssen, der u.a. folgende Bestimmung enthält:"Wir verzichten gegenseitig auf unsere Erb- und Pflichtteilsrechte und nehmen diesen Verzicht gegenseitig an."
Bei Vertragsabschluss war uns nicht bewusst,dass damit auch Nachkommen ausgeschlosssen werden. Ich habe aus erster Ehe Kinder und Enkelkinder, die meine Frau nun in ihrem Testament bedenken möchte. Sie selbst hat keine eigenenn Kinder.
Kann meine Frau meine Kinder bzw. Enkelkinder trotz der o.a.
Bestimmung in unserem Ehevertrag in ihrem Testament rechtswirksam bedenken oder müssen wir unseren Ehevertag entsprechend ändern?
Ist eine Änderung des bisherigen Vertrags möglich oder muss er aufgehoben und neu geschlossen werden?
Wie kann der neue Text lauten, der unseren gegenseitigen
Verzicht nur auf us beide bezieht und meine Nachkommen vom Verzicht ausschließt?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 31.10.2009
16:11 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 31.10.2009
17:00 Uhr

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Beantwortet am 31.10.2009 17:00 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4458

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Erbrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

die von Ihnen erwähnte Klausel ist so zu verstehen, dass jeder von ihnen beiden auf sein gesetzlichen Ehegattenerbrecht verzichtet. Mitnichten würden daher auch Nachkommen ausgeschlossen ...



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