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Vererbung eines Immobilienbesitzes an gleichgestellte Erbengemeinschaft

Gefragt am 18.10.2013
11:26 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2971

 

Erbfall - Vererbung eines Immobilienbesitzes (Grundstück) an eine gleichgestellte Erbengemeinschaft (2 x Erben zu gleichen Teilen);

Was passiert wenn im Erbfall eines Immoblienbesitzes einer gleichberechtigten Erbengemeinschaft der eine Teil das ererbte halten möchte, der andere Teil aber die Immobilie veräußern möchte oder ausgezahlt werden will?
Was passiert wenn der Erbteil der halten möchte nicht in der Lage ist auszuzahlen? Kommt es zum Zwangsverkauf? Wer legt den Wert fest?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.10.2013
11:26 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 18.10.2013
11:57 Uhr

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Beantwortet am 18.10.2013 11:57 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2971

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Erbrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zu 1. Was passiert wenn im Erbfall eines Immoblienbesitzes einer gleichberechtigten Erbengemeinschaft der eine Teil das ererbte halten möchte, der andere Teil aber die Immobilie veräußern möchte oder ausgezahlt werden will?

Hier kommt es drauf an. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Immobilie auch gegen den Willen einzelner Erben veräußert werden, sofern zumindest ein Mehrheitsbeschluss innerhalb der Erbengemeinschaft vorliegt.

Der Erlös wäre dann entsprechend der Erbschaftsanteile aufzuteilen unter den Erben aber erst dann, wenn die Erbengemeinschaft aufgehoben wird (dieses kann grundsätzlich jeder Miterbe verlangen)

Nachfolgend habe ich Ihnen einen interessanten Link mit Rechtsprechungsnachweisen zu genau diesem Thema beigefügt:

http://www ...



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