Testamentsvollstreckung
Gefragt am 02.08.200917:18 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4517
Das Testament enthält keine Aussagen zur Testamentsvollstreckung.
Meine Steifmutter hat mich 2002 schriftlich beauftragt das gemeinsame Testament von meinen Eltern zu vollstrecken.Der Auftragt liegt schriftlich vor.
Die Miterben haben Bedenken; wir können uns nicht einigen.
Wer entscheidet über die Testamentsvollstreckung wenn die Erben sich nicht eingen können; wie kann ich ohne die Miterben eingesetzt werden?
Das Amtsgericht will nichts festlegen, weil im Testament nichts geregelt ist.
Wie kann ich verhindern, dass ein Fremder oder ein anderer Miterbe eingesetzt wird?
17:18 Uhr
Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Erbrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
die Anordnung der Testamentsvollstreckung kann bindend nur durch Anordnung im Testament oder im Erbvertrag geregelt werden.
Ein über die Testamentsvollstreckung getroffener Vertrag oder Auftrag zu Lebzeiten ist jederzeit vom Erblasser oder den Erben nach § 671 BGB widerruflich ...
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