Teilungsversteigerung - Erbengemeinschaft auflösen
Gefragt am 15.03.202415:40 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 362
Hallo,
Situation: meine 2 Geschwister und ich sind eine Erbengemeinschaft, wir haben jeder 1/3 von mehreren Grundstücken und eine Bargeld-Konto geerbt. Wir stehen bei allen Immobilien mittlerweile zu dritt im Grundbuch.
Bei einigen der Werten sind wir uns einig, jedoch ein bebautes Grundstück mit Haus blockieren meine Geschwister leider seit Monaten jede Einigung, was mir psychisch extrem zusetzt.
Mein Bruder hat Ende Dezember bereits bestätigt, dass er mir und der Schwester die Anteile abkaufen will und im Haus bleiben. Dies zieht sich nun aber seit dem ohne jeglichen Fortschritt, ich werde ständig nur vertröstet.
Ich möchte als letzte Konsequenz nun die Teilungsversteigerung beantragen um endlich die Erbengemeinschaft verlassen zu können.
Meine Fragen:
1. Kann ich die Teilungsversteigerung nur speziell für dieses betroffene Grundstück plus Haus starten oder geht das nur auf das gesamte Erbe?
2. Das Grundstück mit Haus wurde Anfang Oktober 2023 erst für uns von einem professionellen Gutachter auf 311.000 Euro geschätzt, wir haben ein ausführliches Gutachten über mehr als 40 Seiten. Ich nehme an, bei so einem aktuellen Gutachten würde das Gericht nicht nochmal ein Gutachten erstellen lassen?
3. Welche Kosten würden auf mich zukommen? Ich habe gelesen dass es diese 0,5-Regel gibt bei den Kosten, was bedeuten diese bei 311.000 Euro Wert?
4. Wenn ich die Teilungsversteigerung starte, werden meine Geschwister ziemlich sicher einlenken, weil sie im Haus wohnen bleiben wollen. Kann ich den Prozess dann noch stoppen wenn wir uns einig werden und welche Kosten entstehen mir dann wenn es eben nicht zur Versteigerung kommt?
Herzlichen Dank im Voraus.
15:40 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Erbrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Die Teilungsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren, das auf Antrag eines Miterben eingeleitet werden kann, um eine Immobilie innerhalb einer Erbengemeinschaft zu veräußern. Ziel ist es, die Aufteilung des Erlöses unter den Miterben zu ermöglichen. Grundsätzlich kann die Teilungsversteigerung für einzelne Nachlassgegenstände, also auch speziell für das von Ihnen genannte Grundstück einschließlich des darauf befindlichen Hauses, beantragt werden. Es ist nicht erforderlich, das gesamte Erbe in das Verfahren einzubeziehen. Dies ergibt sich aus § 180 ZVG (Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung), welcher die Möglichkeit bietet, die Versteigerung einzelner Nachlassgegenstände zu beantragen, sofern diese separierbar sind.
Die Existenz eines aktuellen und professionell erstellten Gutachtens über den Wert des Grundstücks und des Hauses ist für das Verfahren der Teilungsversteigerung von Bedeutung ...
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