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Teilungsanordnung und Wertausgleich

Gefragt am 10.02.2010
19:53 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4425

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Meine Eltern haben im Testament folgendes festgelegt:

Für den Fall des Todes des überlebenden Teils oder für den Fall des gleichzeitigen Versterbens bestimmen wir hiermit als unser Schlußerben unsere gemeinsamen Kinder:

1.XXX
2.XXX
3.XXX

zu je 1/3

wir treffen hiermit nachstehende Teilungsanordnung

Unser 1.XXX soll unser Hausgrundstück zu Alleineigentum erhalten.

Er verpflichtet sich, nach dem Tode des Längstlebenden von uns an seine Geschwister je 100.000,-- DM herauszuzahlen.
Sollte 1.XXX verstorben sein, soll die Teilungsanordnung ungültig sein und die gesetzliche Erbfolge eintreten.


Den Wert unseres reinen Vermögens geben wir mit ca. 300.000,-- DM an.

So weit, so gut...

Frage 1:

Bedeutet die Teilungsanordnung nun, daß die 100.000,-- DM nun als Fixbetrag zur Auszahlung kommen, ohne daß der Verkehrswert (ca. 300.000,-- €) des Hauses Berücksichtigung findet. Oder bedeutet das, daß der Verkehrswert anhand eines Gutachtens festgestellt werden kann und dann ein Wertausgleich an 2.XXX und 3.XXX erfolgen muß.

Frage 2:

1.XXX wohnt nun seit über 10 Jahren Miet- und weitestgehend Nebenkostenfrei in der Wohnung der Eltern. ist hier im Erbfalle ein Ausgleich an 2.XXX und 3.XXX für diese Zuwendung an die Miterben zu zahlen ?

Für Ihre fachliche Auskunft möchte ich mich herrzlichst bedanken.

Viele Grüße

Willi Windel

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.02.2010
19:53 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 10.02.2010
20:15 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 10.02.2010 20:15 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4425

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Erbrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:


Frage 1: Bedeutet die Teilungsanordnung nun, dass die 100.000,-- DM nun als Fixbetrag zur Auszahlung kommen, ohne dass der Verkehrswert (ca. 300.000,-- €) des Hauses Berücksichtigung findet. Oder bedeutet das, dass der Verkehrswert anhand eines Gutachtens festgestellt werden kann und dann ein Wertausgleich an 2.XXX und 3.XXX erfolgen muss.

Hier sind die 100.000 DM, umgerechnet in €, auszuzahlen.

Im Testament wurde dieser Betrag festgelegt. Daher ist auch nicht eine wertmäßige Auszahlung, sondern diese fixe Summe auszuzahlen.


Frage 2: 1.XXX wohnt nun seit über 10 Jahren Miet- und weitestgehend Nebenkostenfrei in der Wohnung der Eltern ...



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