Übertragungsvertrag | frag-einen.com
14. Februar 2011

Übertragungsvertrag

Hallo, mein Bruder (einziger Bruder) soll die Eigentumswohnung meiner Eltern übertragen bekommen. Dies ist auch mein Wunsch, da ich im gleichen Zweifamilienhaus wohne. Meine Eltern (76J + 75J) erhalten ein lebenslanges Wohnrecht. Der Wert der Eigentumswohnung wird mit ca. 135.000€ beziffert. Ich soll, wenn mein Bruder die Wohnung bezieht, aus dem Erbteil der Wohnung 35.000€ von meinem Bruder erhalten(Summe ist so korrekt, es wurde noch ein Vorteil von mir verrechnet). 1. Im Übertragungsvertrag sollen wir den Jahreswert des Wohnungsrechts nennen. Wofür ist der Jahreswert des Wohnungsrechts und hat er eine steuerliche Bedeutung. 2. Muss überhaupt irgendjemand Erbschaftssteuer bezahlen? 3. Ist sonst noch etwas aus steuerlicher Sicht zu beachten? Gruß L.K.

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