Schenkungen und deren Folgen
Gefragt am 25.08.201612:25 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2850
Hallo,
mal angenommen, eine Person A erhält von ihren Eltern eine Schenkung, beispielsweise 15.000,00 Euro.
Da A seit Jahren kein Auto besitzt, nutzt er die Gelegenheit, um sich ein neues Kraftfahrzeug zu kaufen. Er hat zwar ein paar tausend Euro Ersparnisse, jedoch wollte er diese nie angehen für den Fall, dass A dringend Geld für Reparaturen etc. benötigt. Somit hätte er ohne die Schenkung sich kein Kfz gekauft.
A besitzt zudem eine Eigentumswohnung, auf die noch ein überschaubarer Betrag (20.000,- Euro) an Schulten lasten. Diese dürften in den nächsten 5 Jahren abbezahlt sein.
Nun werden die Eltern innerhalb von 10 Jahren pfegebedürftig und deren Geld reicht nicht mehr aus, sie beantragen Sozialhilfe.
Hat A irgendeine Chance, dass er seine Schenkung nicht zurückzahlen muss?
12:25 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Erbrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In Ihrem Fall ist wahrscheinlich, dass der Sozialträger einen Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers geltend machen wird.
Nur in Ausnahmefällen kann sich der Beschenkte dann auf Entreicherung gemäß § 818 Absatz 3 BGB berufen und damit dem Rückforderungsanspruch entgegentreten ...
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