Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Erbrecht"

Schenkung und jetzt ein Testament

Gefragt am 24.10.2009
13:15 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3927

 

Es ist folgendes. Vor 6 Jahren verstarb mein Großvater, meine Oma schenkte meinem Vater das Haus mit dem Eintrag dass sie lebenslanges Wohnrecht in einer Wohnung von diesem Haus hat. Meine Schwester und ich bekamen je ein Grundstück das damals noch nicht einmal im Bebauungsplan eingetragen war. Meine Schwester und ich ließen die Grundstücke im Bebauungsplan eintragen, meine Schwester verkaufte ihren Teil ich bebaute meinen Teil. Nun verstarb meine Großmutter und meine Mutter fand durch Zufall gestern Abend eine Urkunde das sie am 27. Januar 2004 ihren letzten Willen verfaßt hat, mit einem Notar zusammen, und dieser am 4. Februar am Amtsgericht hinterlegt wurde. Kann eine Schenkung durch ein Testament rückgängig gemacht werden bzw. kann sie etwas noch nachträglich geändert haben?
MFG
K. Köhler

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.10.2009
13:15 Uhr
 Michael Vogt Michael Vogt Beantwortet am 24.10.2009
13:27 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 24.10.2009 13:27 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3927

Antwort von Michael Vogt (Frage zu Erbrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Grundsätzlich fallen in die Erbmasse natürlich nur solche Vermögensgegenstände, die sich im Zeitpunkt des Erbfalls, d.h. des Todes, im Eigentum des Erblassers befinden ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Erbrecht"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 26 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Erbrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung