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Schadenersatz Testamentsvollstrecker

Gefragt am 04.12.2009
20:58 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4317

 

Muß der Nachlass die Prozesskosten zahlen, wenn ein Erbe den Testamentsvollstrecker auf Schadenersatz verklagt und gewonnen hat ? Kann der Testamentsvollstrecker bereits im Schadensprozess verklagt werden, dass er sämtliche Kosten
zu tragen hat oder muss ein erneuter Prozess geführt werden ? Bitte mit entsprechenden Fundstellen und Urteilen argumentieren.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 04.12.2009
20:58 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 04.12.2009
21:14 Uhr

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Beantwortet am 04.12.2009 21:14 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4317

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Erbrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:


Frage 1: Muss der Nachlass die Prozesskosten zahlen, wenn ein Erbe den Testamentsvollstrecker (TV) auf Schadenersatz verklagt und gewonnen hat?

Wenn der Erbe den Prozess gegen den TV gewinnt, muss dieser die Kosten tragen. Das deutsche Prozessrecht sieht es so vor, dass die unterlegene Partei die Kosten zu tragen hat, § 91 ZPO.

Soweit hier Kosten im Rahmen des Prozesses anfallen, die der TV nicht zu tragen hat, so sind diese in erster Linie vom Kläger, also hier vom Erben zu bezahlen.

Ob der Nachlasse zur Kostentragung herangezogen werden kann, hängt davon ab, inwieweit der Erbe im Namen und im Auftrag des Nachlasses gehandelt hat ...



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