Schadenersatz Testamentsvollstrecker
Gefragt am 04.12.200920:58 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4503
Muß der Nachlass die Prozesskosten zahlen, wenn ein Erbe den Testamentsvollstrecker auf Schadenersatz verklagt und gewonnen hat ? Kann der Testamentsvollstrecker bereits im Schadensprozess verklagt werden, dass er sämtliche Kosten
zu tragen hat oder muss ein erneuter Prozess geführt werden ? Bitte mit entsprechenden Fundstellen und Urteilen argumentieren.
20:58 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Erbrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Frage 1: Muss der Nachlass die Prozesskosten zahlen, wenn ein Erbe den Testamentsvollstrecker (TV) auf Schadenersatz verklagt und gewonnen hat?
Wenn der Erbe den Prozess gegen den TV gewinnt, muss dieser die Kosten tragen. Das deutsche Prozessrecht sieht es so vor, dass die unterlegene Partei die Kosten zu tragen hat, § 91 ZPO.
Soweit hier Kosten im Rahmen des Prozesses anfallen, die der TV nicht zu tragen hat, so sind diese in erster Linie vom Kläger, also hier vom Erben zu bezahlen.
Ob der Nachlasse zur Kostentragung herangezogen werden kann, hängt davon ab, inwieweit der Erbe im Namen und im Auftrag des Nachlasses gehandelt hat ...
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