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Pflichtteilsanspruch unter Geschwistern?

Gefragt am 16.06.2010
12:05 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4696 | Bewertung 5/5

 

Meine Gattin und ich haben meinen schwer kranken Bruder bis zu seinem Tod mehrere Jahre gepflegt. Als Gegenleistung hat er uns in einem notariellen Vertrag sein EFH überschrieben. In seinem Testament wurden meine Gattin und ich als Alleinerben bedacht. Das Testament meines Bruders wurde beim zuständigen Amtsgericht vorgelegt, geprüft und gesiegelt. Meiner Schwester wurde durch das Gericht eine beglaubigte Kopie des Testaments übersandt.
Nun, genaus drei Jahre nach dem Ableben meines Bruders, stellt meine Schwester Ansprüche auf ein Pflichtteil aus dem Erbe meines Bruders und verlangt Offenlegung aller die Vermögensfragen meines Bruders betreffenden Unterlagen aus den letzten 10 Jahren.
Bitte um etwas detailliertere Auskunft.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.06.2010
12:05 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 16.06.2010
12:25 Uhr

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Beantwortet am 16.06.2010 12:25 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4696 | Bewertung 5/5

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Erbrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

das Anliegen der Schwester läuft darauf hinaus, dass diese den Wert des EFH dem Nachlass des Bruder hinzugerechnet wissen will, damit diese dann den sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen kann. Denn das Gesetz sieht vor, dass Schenkungen des Erblassers, die er innerhalb der letzten zehn Jahr vor seinem Ableben getätigt hat, dem Nachlass mit dem entsprechenden Betrag hinzuzurechnen sind (der Wert der Schenkung ist nach Neufassung des Erbrechts mit jeweils einem zehntel weniger pro Jahr hinzuzurechnen, § 2325 Abs ...



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