Pflichtteil
Gefragt am 02.08.200917:07 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4199
Wie sichere ich meinen Pflichtteil?
Gemeinsames Testament meiner Eltern. Mein Vater 1993 gestorben; meine Stiefmutter am 12.6.2009.
Testament ist eröffnet vom Amtsgericht 1993, wieder verschlossen und jetzt wieder eröffnet.
Mit welchen Fristen muss ich wo meinen Pflichtteil sichern?
Ich habe vorsorglich am 30.6. dem Amtsgericht einen brief geschrieben.
17:07 Uhr
Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Erbrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
nach § 2303 BGB steht Ihnen der Pflichtteil von Gesetzes wegen zu, ohne dass es etwaiger Sicherungsmaßnahmen Ihrerseits bedürfte.
§ 2303 BGB sieht den Pflichtteil nur für den von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossenen Abkömmling vor ...
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