Nachlaßverzeichnis
Gefragt am 01.03.201219:15 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 10233 | Bewertung 5/5
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mann ist verstorben. Wir haben 3 gemeinsame Kinder, mein Mann noch ein Kind. Wir haben einen Erbvertrag, Berliner Testament, der mich zum Alleinerben macht. Nun bekam ich vom Nachlaßgericht die Aufforderung, einen Wertefragebogen auszufüllen. Wofür, wenn ich Alleinerbin bin?
In welcher Höhe ist die bewegliche Habe zu schätzen? 1 Tisch 20 Jahre, 20 Euro? 2 Kleiderschränke 40 Jahre je 10 Euro? 10 T-Shirts je 3 Euro...?
Ich habe Angst, etwas zu vergessen, da steht Hinweis auf Sanktionen bei unvollständigen Angaben.
Weiterhin steht im Schreiben, die Angaben des Wertgutachtens dienen zur Berechnung der Gebühren nach der Kostenordnung. Um welche Gebühren (wofür) handelt es sich da?
Die Kontenstände am Todestag lassen sich nicht 100%ig mehr feststellen. Besonders im Wertpapierdepot werden keine wertmäßigen Tagessummen geführt. Mit anderen Worten, ich kann heute nicht mehr den Wert des Depots am Todestag feststellen.
Es besteht ein Erbvertrag vom Notar beurkundet und bei Gericht hinterlegt (Berliner Testament).
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Kirchhof
19:15 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Erbrecht)
Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Das Nachlassverzeichnis dient dem Gericht in erster Linie zur Ermittlung der zu erhebenden Kosten im Erbscheinsverfahren, da diese von dem Nachlasswert abhängen.
Wenn es sich nicht um besonderen Hausrat handelt, wird man sagen können, daß es sich um Hausrat ohne Wert handelt. Zwar kann man einen Verkehrswert von beispielsweise 10,00 EUR zugrundelegen, jedoch wird sich ein solcher Wert im Zweifel nicht realisieren lassen ...
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