Kosten aussergerichtlich - gerichtlich
Gefragt am 07.09.201015:50 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4481
Gegen mich werden Pflichtteilsansprüche in Höhe von über 200.000 Euro geltend gemacht. Die Forderung basiert auf falschen und unvollständigen Zahlen und ist juristisch nicht haltbar. Mit gleichem Schreiben werden zusätzliche Auskünfte (teure Gutachten) verlangt, obwohl ich vollständig in einem Vermögensverzeichnis Auskunft gegeben habe - diese Auskunft zeigt deutlich, dass mit grossem Abstand keine Pflichtteilsansprüche bestehen. Die Forderung auf Zahlung und Auskunft wurde per privates Anschreiben geltend gemacht und eine 14 Tagefrist eingeräumt, in der ich zahlen soll, anderenfalls "bin ich gezwungen, anwaltliche Hilfe auf deine Kosten in Ansruch zu nehmen".
Welche Optionen habe ich, um bei eienr unsinnigen Forderung Kosten zu vermeiden, die ich nie zurückbekomme ?
Was wäre, wenn ich gar nicht reagiere. (Wenn geklagt wird und die Unsinnigkeit der Forderung festgestellt wird, muss ja hoffentlcih die Gegenseite die Rechtskosten tragen).
Kann die Gegensiete Rechtskosten geltend machen, wenn ich nciht reagiere udn ein Anwalt weiter aussergerichtlcih gegen mcih vorgeht ?
Wenn ich aussergerichtlich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehme, wird das sehr teuer. Und außergerichtliche Kosten können meines Wissens - selbst wenn ich in einem späteren Verfahren gewinne- nicht zurückgeholt werden.
Könnte ich besser selber eine Feststellungsklage anstrengen, die mit diesem Pflichtteilsanspruch endgültig Klarheit schafft ?
15:50 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Erbrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
1) Welche Optionen habe ich, um bei eienr unsinnigen Forderung Kosten zu vermeiden, die ich nie zurückbekomme ?
Sie sollten erstmal nicht reagieren bzw. der Gegenseite mitteilen, dass Sie nicht zahlen werden, weil die Forderung falsch ist.
Sie sollten ggf. erwägen, selbst einen Anwalt zu nehmen, der den Pflichtteilsanspruch berechnet.
2) Was wäre, wenn ich gar nicht reagiere. (Wenn geklagt wird und die Unsinnigkeit der Forderung festgestellt wird, muss ja hoffentlcih die Gegenseite die Rechtskosten tragen). Kann die Gegensiete Rechtskosten geltend machen, wenn ich nciht reagiere udn ein Anwalt weiter aussergerichtlcih gegen mcih vorgeht ?
Soweit die Forderung berechtigt ist, kann die Gegenseite dann auch Anwaltskosten geltend machen ...
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