Können außereheliche Kinder trotz Gütertrennung erben?
Gefragt am 03.09.201319:52 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2971
Vor meiner Ehe habe ich eine Eigentumswohnung gekauft. Dann habe ich geheiratet und mit meinem Ehemann einen Ehevertrag mit Gütertrennung und gegenseitigen Erb- und Pflichtteilverzicht abgeschlossen.
Der Ehevertrag sollte absichern, dass mein Sohn (19 Jahre) als alleiniger Erbe Alles von mir erbt.
Meine Eltern haben auch noch Eigentum, dass ich eventuell erben werde,
Mein Mann möchte jetzt noch eigene Kinder in Nigeria mit einer anderen Frau zeugen, die er später nach Deutschland holen möchte.
Nun meine Frage: sind diese Kinder ( die erst geplant sind) erbberechtigt?
19:52 Uhr
Antwort von Andre Stämmler (Frage zu Erbrecht)
Sehr geehrte Ratsuchende,
sofern der zwischen Ihnen und Ihrem Mann geschlossene Erb- und Pflichteilsverzicht wirksam ist (insbesondere notarielle Beurkundung) , kann dieser nicht mehr Ihr Erbe sein. Infolge dessen werden auch die Kinder der neuen Frau nichts mehr von Ihrem Erbteil abbekommen ...
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